MietbedingungenAuftragserteilung Die Vermietung von Gegenständen erfolgt vorbehaltlich einer schriftlichen Auftragserteilung durch den Rechnungsnehmer. Anders erteilte Aufträge müssen demnach schriftlich bestätigt werden.
Mietpreise Der angegebene Grundpreis stellt die Mietgebühr dar, die in jedem Fall bei einer Vermietung von Fundusartikeln anfällt. Bei der Anmietung von Fundusartikeln aus den Bereichen Möbel und Lampen wird die Miete pro angefangenen Werktag berechnet. Mit dem Grundpreis ist die Miete für bis zu 3 Tagen abgedeckt. Ab dem 6. Tag werden bereits Rabatte berücksichtigt.
Bei der Anmietung von Fundusartikeln aus dem Bereichen Requisiten, Stoffen und Kostümen wird die Miete pro angefangener Woche berechnet. Mit dem Grundpreis ist die Miete für die 1. Woche abgedeckt. Für jede weitere begonnene Woche erhöht sich die Mietgebühr bei Requisiten und Stoffen um maximal 25% und bei Kostümen um 10% des jeweiligen Grundpreises.
Mietdauer Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. Versendung und endet mit der Rückgabe an die FTA. Abholtag und Rückgabetag werden zusammen als ein Miettag berechnet. Als Miettage werden nur Werktage berechnet. Bei der Wochenberechnung wird jede begonnene Mietwoche berechnet.
Transporte Die FTA stellt die Gegenstände an den Abholstellen im Fundus bereit. Die Gegenstände werden dem Abholer grundsätzlich ohne Transportverpackung übergeben. Die ordnungsgemäße Verladung obliegt Ihnen. Transportfahrzeuge müssen zum Transport der Gegenstände geeignet und entsprechend ausgestattet sein. Sie tragen die Transportkosten.
Versicherung Für die Mietgegenstände besteht über den Mietzeitraum von Seiten der FTA kein Versicherungsschutz. Es wird Ihnen empfohlen, für die Mietdauer eine entsprechende Versicherung abzuschließen.  Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FTA GmbH gelten für alle Geschäftsvorgänge zwischen dieser und dem Mieter.
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
1.Die Vermietung von Gegenständen erfolgt nur aufgrund schriftlicher Auftragserteilung. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge sind schriftlich, auch per Fax, zu bestätigen. Die erteilten Aufträge werden mit schriftlicher Bestätigung durch die FTA für beide Seiten verbindlich, wobei für den Vertragsinhalt die Auftragserteilung der FTA maßgeblich ist.
Eine Bestätigung oder Gegenbestätigung des Vertragspartners kann den Auftragsinhalt nicht abändern. Die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben finden keine Anwendung. Abweichenden Bedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.Bestellungen müssen rechtzeitig (mindestens 3 Werktage vor Abholung/Auslieferung) vorgenommen werden. Andernfalls haftet die FTA nicht für Fehler oder Mängel der Mietsachen. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Fehler oder Mängel.
3.Die FTA behält sich vor, im Falle höherer Gewalt oder in Fällen, in denen sie ohne grobes Verschulden an der Auslieferung gehindert ist, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige Ersatzstücke zu liefern.
Forderungen können aus solchen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden.
§ 2 Vertragsinhalt
1.Der Mieter darf von den Mietgegenständen nur den vertragsgemäßen Gebrauch machen, insbesondere ist er nicht berechtigt, die Gegenstände für einen anderen oder weiteren als bei Auftragserteilung angegebenen Zweck zu verwenden.
2.Veränderungen an den Mietgegenständen sowie eine Weitervermietung derselben sind nur mit schriftlicher Zustimmung der FTA gestattet.
3.a) Unabhängig von der Dauer der Vermietung hat der Mieter für die Anmietung von Kostümen, Stoffen und Requisiten mindestens den Grundmietpreis zu bezahlen. Dies ist der Mietpreis, der für die erste Vermietwoche erhoben wird.
3.b)Für alle übrigen Mietgegenstände hat der Mieter eine Grundmiete zu bezahlen, die dem Mietpreis für die ersten drei Tage entspricht.
4.Die Gegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
5.Der Mieter ist zum fachgerechten Transport und zur ordnungsgemäßen Nutzung und Aufbewahrung der Gegenstände verpflichtet.
6.Der Mieter hat eine Kaution in Höhe des Wertes des angemieteten Gegenstandes zu hinterlegen.
§ 3 Mietdauer
1.Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. Versendung und endet mit der Rückgabe an die FTA. Abholtag und Rückgabetag werden zusammen als 1 Miettag berechnet. Als Miettage werden nur Werktage berechnet.
2.Eine Rückgabe gilt so lange als nicht erfolgt, bis ein vom Kunden ausgefertigter und von der FTA quittierter Rücklieferungsschein vorliegt.
§ 4 Haftung
1.Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten oder die Transportperson trägt der Mieter das Risiko für den Untergang oder eine Verschlechterung der Mietgegenstände, gleichgültig durch wen verursacht und ohne daß es auf ein Verschulden des Mieters ankommt.
Die Gefahrtragung endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an die FTA.
2.Die Mietsachen sind nicht von der FTA versichert. Es wird dem Mieter daher empfohlen, diese für den Zeitraum der Mietdauer versichern zu lassen.
3.Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
4.Die Haftung der FTA ist dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, der Höhe nach auf den dem Vertragspartner entstandenen Schaden, höchstens jedoch auf 10 % der Vertragssumme beschränkt.
5.Die Mietgegenstände gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei Abholung etwaige Mängel anzeigt.
Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, daß eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist.
§ 5 Transporte (Versand)
1.Die FTA stellt die Gegenstände an den Abholstellen bereit. Die Gegenstände werden dem Mieter grundsätzlich ohne Transportverpackung übergeben. Die ordnungsgemäße Verladung obliegt dem Mieter. Transportfahrzeuge müssen zum Transport der Gegenstände geeignet und dementsprechend ausgestattet sein. Die Transportgefahr obliegt dem Mieter. Der Mieter trägt die Transportkosten.
2.Mietgegenstände versendet die FTA auf Kosten des Mieters, wobei die Transportgefahr auf diesen mit Übergabe der Mietgegenstände an den Transporteur übergeht.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1.Die Rechnungsbeträge sind binnen vier Wochen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
2.Rechnungen bis zum Wert von €uro 100,00 sind bei Abholung in bar zu entrichten.
3.Alle Beträge verstehend sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen oder abgeholt wird, muß dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden.
Ist eine anderweitige Vermietung noch möglich, so trägt der Besteller nur die durch seine Nichtabnahme entstandenen Kosten.
5.Ab Fälligkeit der Rechnungsbeträge hat der Mieter der FTA Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Niederlassung der FTA, bei welcher die Bestellung der Mietgegenstände erfolgt ist.
2.Gerichtsstand für beide Parteien ist München.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Beide Parteien verpflichten sich in einem solchen Falle vielmehr an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu setzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht.
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